Absenzwesen

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

 

  • 5 Halbtage (Jokertage): Sie melden Ihr Kind via Klapp bis spätestens am Vortag ab.
  • Mit einem Gesuch (wie bisher) an die Schulleitung kann eine Dispens erwirkt werden. Das Dispensationsgesuch (im Downloadbereich auf www.schule-ursenbach.ch oder direkt von der Schulleitung erhältlich) muss einen Monat im voraus eingereicht werden. Begründungen sind wichtig; ein Gesuch kann auch abgelehnt werden.

  • Teil einer Lektion: Zur Teilnahme an bestimmten, einmaligen Ereignissen (z.B. Sportanlässen), die ein Verlassen des Unterrichts während einer Randstunde erfordern, erlaubt die Lehrkraft das Fernbleiben bis zu einer Lektion. Die versäumte Zeit wird in Absprache mit dem betreffenden Lehrer / der betreffenden Lehrerin nachgeholt (Arbeit schreiben, vor- oder nacharbeiten). Eine Meldung auf Klapp durch die Eltern bis zum Vorabend genügt. Dies ist eine schulhausinterne Abmachung und gilt nicht für andere Schulen.
  • Falls keine andere Möglichkeit besteht, dürfen Arzt- und Zahnarztbesuche während der Schulzeit erfolgen. Die Absenz ist via Klapp zu melden.

 

Diese Absenzregelung gilt sowohl für den Kindergarten als auch für die Schule.